EU: Änderungen für Klasse B-196 geplant
Die EU plant im ersten Quartal 2023 einige Änderungen zum Führerschein, die auch die in Deutschland beliebte B196-Regelung betreffen. Bisher galt diese Erweiterung des Autoführerscheins ausschließlich in Deutschland. Mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie soll die B196-Regelung EU-weit gültig sein, was auch Pendler in Grenzregionen und Reisende freuen wird.
Die B196-Regelung erlaubt das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern bis 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und bis zu einem Gewicht von 110 Kilo (maximal 0,1 kW/kg) ohne zusätzliche Fahrprüfung. Eine Bescheinigung der Fahrschule reicht aus, um sich die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B innerhalb von 12 Monaten eintragen zu lassen. Dreiräder dürfen bis zu 15 kW (20 PS) haben und eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich für ein Elektromotorrad entscheidet, kann mit der B196-Erweiterung legal bis zu 59 PS Spitzenleistung nutzen.
Die EU plant zudem weitere Änderungen zum Führerschein, wie beispielsweise die Anhebung des Gewichtslimits in der Klasse B von 3,5 auf 4,25 Tonnen. Außerdem sind ein möglicher Digitalführerschein und neue Regeln für Fahrschüler im Gespräch. Auch vereinheitlichte und international gültige Strafen und Punkte werden diskutiert.