Klasse A: Der unbeschränkte Motorradführerschein im Detail
Du willst Motorräder mit hoher Motorisierung in Holzkirchen und Umgebung fahren? Dann benötigst du den Motorrad-Führerschein der Klasse A, den du bei der Fahrschule Gatz in Holzkirchen machen kannst. Auf der nachfolgenden Seite haben wir das Wichtigste rund um die Klasse A zusammengestellt.
Das Wichtigste zur Klasse A auf einen Blick:
- Mindestalter: 24 Jahre bei direkten Zugang
- Mindestalter: 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindesten 2 Jahren
- Motorräder und Trikes mit unbeschränkter Motorisierung
A Führerschein: Der Motorrad Führerschein im Detail
Der “große” Motorrad-Führerschein der Klasse A hebt alle Begrenzungen der Klasse AM, A1 und A2 auf. Das heißt für dich: Egal ob Supersportler, Enduro oder Trike: Auf die Motorisierung muss du nicht mehr achten – denn du darfst sämtliche Motorisierungen fahren. Ohne wenn und aber.
A Führerschein: Was darf ich fahren?
Der Führerschein der Klasse A, den du bei der Fahrschule Gatz in Holzkirchen machen kannst, berechtigt zum Führen der folgenden Fahrzeuge:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h sowie
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Leistung über 15 kW, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.
A-Führerschein: Wie alt muss ich sein?
Aufgrund der Möglichkeit, auch hochmotorisierte Motorräder fahren zu dürfen, hat der Gesetzgeber den Erwerb der Klasse A von Altersgrenzen abhängig gemacht.
Das Mindestalter für den Direkteinstieg zum Motorradführerschein A beträgt 24 Jahre. Wenn du den A2-Führerschein aber bereits mit 18 Jahren erworben hast, darfst du 2 Jahre nach dem Erwerb der Klasse A2, also mit 20 Jahren, den Führerschein der Klasse A erwerben.
A-Motorradführerschein: Welche Theoriestunden muss ich absolvieren?
Die theoretische Ausbildung umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten, zusätzlich muss du 4 Doppelstunden Zusatzstoff absolvieren.
Bei einer Führerschein-Erweiterung (z. B. bei Vorbesitz von Klasse B) sind es nur 6 Einheiten Grundstoff plus 4 Einheiten klassenspezifischer Unterricht.
Wenn du in der Führerscheinklasse aufsteigst (beispielsweise von A 2 zu A) ist nach zweijährigem Vorbesitz keine Theorie vorgeschrieben.
A-Motorradführerschein: Welche Praxisstunden muss ich absolvieren?
Beim Motorradführerschein der Klasse A gibt es – anders anders als bei der Klasse AM – 12 verpflichtende Sonderfahrten. Diese dauern jeweils 45 Minuten und setzen sich wie folgt zusammen
- 5 Fahrstunden Überland,
- 4 Fahrstunden Autobahn sowie
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.
Wenn du bereits 2 Jahre im Besitz der Klasse A2 bist und lediglich in die Klasse A aufsteigen willst, ist eine praktische Ausbildung nicht verpflichtend.
Möchtest du direkt von Klasse A1 in Klasse A aufsteigen, reduzieren sich deine verpflichtende Fahrstunden auf
- 3 Fahrstunden Überland,
- 2 Fahrstunden Autobahn sowie
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit.