Klasse AM: Der Rollerführerschein im Detail

Der Führerschein AM ist noch relativ jung und wurde erst 2013 eingeführt. Was es genau mit der Klasse AM auf sich hat, erklärt dir die Fahrschule Gatz in Holzkirchen gleich ausführlich. 

Überblick
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    AM Führerschein: Der Roller Führerschein im Detail

    Die ehemaligen Fahrerlaubnisklassen M und S wurden zur neuen Führerscheinklasse AM zusammengeführt. Früher war der M-Führerschein im Autoführerschein (Klasse B) inbegriffen, auch das hat sich geändert. Was viele Leute, die auf der Suche nach einer Fahrschule in Holzkirchen sind, jedoch nicht wissen: Mit der neuen Klasse AM kannst du nicht nur Roller, sondern auch Trikes und Quads fahren.

    AM Führerschein: Was darf ich fahren?

    Auch wenn du mit einem Führerschein der Klasse AM Roller, Trikes und Quads fahren darfst, gelten für die Fahrzeuge Einschränkungen:

    •  Motorroller und andere leichte Zweiräder: Die Höchstgeschwindigkeit darf 45 km/h nicht übersteigen. Die Nennleistung ist auf 4 KW begrenzt. Sie darf nicht mehr als 4 Kilowatt betragen. Der Motorhubraum darf maximal 50 ccm betragen.
    • Kleine Krafträder mit drei Rädern: Trikes bzw. dreirädrige Krafträder müssen die gleichen Voraussetzungen wie die oben genannten Zweiräder erfüllen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn es sich um einen Selbstzündungsmotor oder um einen Fremdzünder handelt, darf der Motor bis zu 500 ccm haben. Das Maximalgewicht darf maximal 270 kg betragen. 
    • Quads und Leichtkraftfahrzeuge: Die Leistungsgrenze für Straßenquads beträgt 4 KW, bei Leichtkraftfahrzeugen liegt die Grenze bei 6 KW.

    Das Team der Fahrschule Gatz aus Holzkirchen hat die wichtigsten Eckdaten in einer übersichtlichen Tabelle für dich zusammengestellt:

    Fahrzeug

    Höchstgeschwindigkeit

    Max. Leistung

    Max. Hubraum

    Sonstiges

    Motorroller

    45 km/h

    4 kW

    50 cm³

     

    Trike

    45 km/h

    4 kW

    50 cm³

    nicht mehr als zwei Sitzplätze, maximale Leermasse von 270 kg

    Quad

    45 km/h

    4 kW (Straßenquads)

    6 kW (Leichtkraftfahrzeuge)

    50 cm³

    maximale Leermasse von 425 kg

    AM Führerschein: Darf ich erst mit 15 bzw. 16 Jahren anfangen?

    Das Mindestalter für den AM-Führerschein liegt grundsätzlich bei 16 Jahren, unter bestimmen Bedingungen kannst du aber bereits ab 15 Jahren Rollerfahren. Du kannst aber deine Ausbildung bei der Fahrschule Gatz in Holzkirchen schon ein halbes Jahr vor deinem 15. bzw. 16. Geburtstag beginnen. 

    AM Führerschein: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

    Die konkreten Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse AM hängt maßgeblich davon ab, wie viele Fahrstunden du benötigst. Eine Mindestanzahl an Fahrstunden gibt es nicht. Die Fahrschule Gatz handelt nach dem Motto “So viel wie nötig – so wenig wie möglich”.