Begleitetes Fahren: Der Autoführerschein mit 17 

Du willst nicht bis zu deinem 18. Geburtstag warten, bis du endlich den Autoführerschein machen darfst? Mit dem begleiteten Fahren kannst du bereits mit 16,5 Jahren deine Führerscheinausbildung bei der Fahrschule Gatz in Holzkirchen beginnen und dich mit 17 Jahren im Beisein einer Begleitperson hinter das Steuer setzen. 

Die Fahrausbildung ist dabei die gleiche, wie bei der Klasse B. 

Die genauen Voraussetzungen rund um den Führerschein der Klasse B und das begleitete Fahren hat das Team der Fahrschule Gatz aus Holzkirchen dir auf der nachfolgenden Seite zusammengefasst. Falls du weitere Fragen rund um den Autoführerschein mit 17 Jahren hast, ruf uns einfach an oder schreib uns eine E-Mail. 

Überblick
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     BF17: Was darf ich fahren?

    Bei dem begleiteten Fahren mit 17 Jahren handelt es sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse. Vielmehr wurde das Mindestalter für den Erwerb der Autoführerscheinklasse B auf 17 Jahre abgesenkt, du darfst aber bis zu deinem 18. Geburtstag nur im Beisein einer Begleitperson in Holzkirchen und Umgebung Autofahren.

    Somit darfst du im Rahmen des begleiteten Fahren mit 17 alle KFZ der Klasse B fahren, also Kraftfahrzeuge , die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als acht Personen plus Fahrer ausgelegt sind.

    Darüber hinaus darfst du auch leichte Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 750kg ziehen. Falls du einen schwereren Anhänger ziehen willst, beachte bitte, dass die zulässige Gesamtmasse der Anhänger-KFZ-Kombination maximal 3.500kg betragen darf.

    Egal ob Automatik- oder Schaltbetriebe: Wir von der Fahrschule Gatz in Holzkirchen bringen dir das professionelle Fahren bei – Egal ob mit 17 Jahren oder mit 18.

    BF17: Wie alt muss ich sein?

    Du musst mindestens 17 Jahre alt sein, um im Rahmen des begleiteten Fahren in Holzkirchen ein Auto fahren zu dürfen. 

    Du kannst aber die Ausbildung zum begleiteten Fahren bereits mit 16,5 Jahren anfangen.

    BF17: Gilt mein Autoführerschein auch im Ausland?

    Du willst einen Skiurlaub in Österreich machen und mit dem Auto fahren? Dann eine gute Nachricht: Denn als einziges EU-Land erlaubt dir auch Österreich, bereits mit 17 Jahren Auto zu fahren. Du musst lediglich die deutschen Auflagen für das begleitete Fahren einhalten.

    In anderen Ländern ist es bislang nicht erlaubt, im Beisein einer Begleitperson mit 17 Jahren Auto zu fahren. 

    BF17: Welche Theoriestunden muss ich absolvieren?

    Für die Theorie sind insgesamt 14 Doppelstunden (á 90 Minuten) besuchen. Diese setzen sich aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff zusammen. 

    BF17: Wie viele Fahrstunden muss ich fahren?

    Für die Führerscheinklasse B sind 12 Sonderfahrten gesetzlich vorgeschrieben. Diese dauern jeweils 45 Minuten pro Stunde und setzen sich wie folgt zusammen

    • 5 Fahrstunden Überland,
    • 4 Fahrstunden Autobahn sowie
    • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

    Darüber hinaus benötigst du natürlich Übung, denn es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Aber keine Sorge: Wir von der Fahrschule Holzkirchen handeln bei den Übungsstunden getreu unserem Motto “Soviel wie nötig – so wenig wie möglich”.

    BF17: Kann meine Begleitperson Punkte in Flensburg bekommen?

    Auch beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren ist grundsätzlich der Fahrer für die von ihm begangenen Verstöße verantwortlich. Das heißt, dass während einer Begleitfahrt die Begleitperson grundsätzlich keine Punkte in Flensburg bekommen kann. 

    Für Verstöße gegen die StVO haftet der jeweilige Fahrer oder Fahrerin selbst.

    BF17: Wer darf Begleitperson sein?

    Die Begleitperson für das begleitete Fahren ab 17 muss folgende Voraussetzungen erfüllen

    • Mindestalter 30 Jahre 
    • 5 Jahre im Besitz der Klasse B 
    • maximal 1 Punkt in Flensburg 

    Ein Höchstalter für die Begleitperson ist nicht vorgeschrieben.

    BF17: Welche Aufgaben hat die Begleitperson?

    Die Begleiterinnen oder Begleiter sollen dir ein Gefühl der Sicherheit geben und dich während der Fahrt unterstützen. Sie sind aber keine Ausbilder, denn dass du Autofahren kannst, hast du ja bereits im Rahmen deiner Fahrprüfung bewiesen. Deshalb dürfen Begleiter oder Begleiterinnen nicht aktiv ins Fahren eingreifen sondern sollen dich nur bestmöglich unterstützen.

    BF17: Wie lange darf ich mit der Prüfungsbescheinigung fahren?

    Die BF-17 Prüfungsbescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Monaten nach deinem 18. Geburtstag. Sobald du 18 Jahre alt geworden bist, darfst du dich alleine hinters Steuer setzen. Ist die Prüfungsbescheinigung allerdings abgelaufen und du fährst dennoch in Holzkirchen und Umgebung ein Auto, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. 

    Deshalb solltest du innerhalb der ersten drei Monate nach deinem 18. Geburtstag dir deinen Kartenführerschein im Landratsamt Miesbach in der Führerscheinstelle abholen.

    BF17: Woher bekomme ich die Prüfungsbescheinigung?

    Wenn du die Fahrprüfung bei der Fahrschule Gatz in Holzkirchen nach deinem 17. Geburtstag ablegt, bekommst du die Prüfungsbescheinigung direkt vom Prüfer ausgehändigt. 

    Absolvierst du die Fahrprüfung schon vor deinem 17. Geburtstag, erhältst du von deinem Prüfer zunächst eine Bescheinigung, dass du die Theorie- und Praxisprüfung bestanden hast. Diese Bestätigung musst du anschließend beim Landratsamt Miesbach vorlegen, diese händigt dir dann die Prüfungsbescheinigung aus.  

    BF17: Wie viele Begleitpersonen darf ich angeben?

    Die Anzahl der möglichen Begleitpersonen ist nicht begrenzt, d.h. du kannst mit beliebig vielen Begleitpersonen fahren. Diese müssen aber natürlich die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

    BF17: Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?

    Wenn du ihm Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren die Prüfung der Klasse B erfolgreich bestanden hat, wird dir zugleich die Klasse AM und L erteilt. In die Klasse AM fallen grundsätzlich kleine und leichte Krafträder wie beispielsweise Roller und Mopeds. 

    In die Klasse L fallen vor allem landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge wie Traktoren etc.

    BF17: Warum sollte ich am begleiteten Fahren teilnehmen?

    Statistiken haben gezeigt, dass bei jungen Fahranfängern das Unfallrisiko besonders hoch ist. Das begleitete Fahren ab 17 Jahren bietet dir die Möglichkeit, 12 Monate im Beisein einer erfahrenen Begleitperson wertvolle Fahrpraxis zu sammeln und so dein Unfallrisiko zu senken. Du kannst deine Begleitperson auch nach wertvollen Tipps fragen und die Begleitung bietet vielen Fahranfänger ein wertvolles Gefühl der Sicherheit.

    Die Fahrschule Gatz in Holzkirchen ist deine Fahrschule rund um das Thema begleitetes Fahren mit 17 Jahren!

    BF17: Welche Unterlagen benötige ich?

    Wenn du deinen Führerschein bei der Fahrschule Gatz in Holzkirchen machen willst, benötigst du die nachfolgenden Unterlagen:

    • Biometrisches Passbild
    • Sehtest
    • Erste Hilfe Kurs
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt