Klasse BE: Der Anhängerführerschein
Du willst mit einem Wohnwagen in den Urlaub fahren oder schwere Sachen mit einem Anhänger transportieren? Dann benötigst du in der Regel den Anhängerführerschein der Klasse BE.
Die Klasse BE erweitert die Klasse B um den Zusatz E. Mit der diesem Zusatz bist du berechtigt Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg zu fahren.
Das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger darf allerdings die Grenze des zulässigen Gesamtgewichts von 7 Tonnen nicht übersteigen.
Du willst deinen Anhänger-Führerschein bei einer Fahrschule in Holzkirchen machen?
Dann bist du bei den Fahrlehrern der Fahrschule Gatz aus Holzkirchen genau richtig, ruf uns doch einfach an!
Das Wichtigste zur Klasse BE auf einen Blick:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Erweiterung der Klasse BE zum Führen von schweren Anhängern
- Anhänger zwischen 750kg und 3500 kg
- Zulässiges Gesamtgewicht von Anhänger und Zugfahrzeug zusammen: 7 Tonnen
Klasse BE: Welche Anhänger darf ich fahren?
Mit der Führerscheinklasse darfst du BE Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg fahren. Bitte beachte, dass das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger die Grenze von 7 Tonnen nicht übersteigen darf.
Du bist dir unsicher, ob du mit deinem B-Führerschein einen bestimmten Anhänger ziehen darfst? Dann ruf das Team der Fahrschule Gatz aus Holzkirchen einfach an, wir helfen dir gerne weiter.
Klasse BE: Wie alt muss ich sein?
Das Mindestalter für den Erwerb des Autoführerscheins der Klasse BE beträgt 18 Jahre. Du kannst aber schon ein halbes Jahr vor deinem 18. Geburtstag mit der Ausbildung anfangen.
Klasse BE: Wie viele Theoriestunden muss ich absolvieren?
Keine. Denn für die Klasse BE ist keine Theorieausbildung erforderlich, da diese in die Ausbildung der Klasse B integriert ist.
Klasse BE: Wie viele Übungs- und Sonderfahrten muss ich fahren?
Die Anzahl der Praxisstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des einzelnen Fahrschülers ab.
Die nachfolgenden Sonderfahrten sind für die Klasse BE verpflichtend:
3 Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
1 Fahrstunde à 45 Minuten auf der Autobahn
1 Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. in der Nacht